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SWK 34, 1. Dezember 1999, Seite R 105

USt-Schuld kraft Rechnung-

Liegt zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keine erbrachte Leistung zugrunde, wird der in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag gemäß § 11 Abs. 14 UStG 1994 geschuldet. - (§ 11 Abs. 14 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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