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VSt: Liegenschaftsverkauf-
•Dienen Ausmietung, Anwaltsleistungen und Fluchtlinienplanerstellung dem Verkauf der Liegenschaft, so sind die damit im Zusammenhang stehenden Vorsteuern nicht abzugsfähig. - (§ 6 Z 9 lit. a UStG 1972), (Abweisung)
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