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SWK 34, 1. Dezember 1999, Seite S 786

Unzureichende Bescheidbegründung

Eine unzureichende Begründung, die auf Grund eines Antrages nach § 245 Abs. 2 BAO erging, führt zu keinem gesondert anfechtbaren Bescheid. Dieser Verfahrensmangel ist in der Berufung gegen den Sachbescheid geltend zu machen (LS 56 in FJ 1999, 234).

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