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SWK 34, 1. Dezember 1999, Seite S 780

Teilwertabschreibung von Beteiligungen

Im Rahmen der Auslegung des § 12 Abs. 3 Z 2 KStG werden in der Literatur unterschiedliche Rechtsansichten dahingehend vertreten, welche Auswirkungen sich durch die im zweiten Halbsatz der Bestimmung normierte Abweichung von der im ersten Halbsatz angeordneten Siebenjahresverteilung ergeben.

Während Prodinger/Schwarzinger, ÖStZ 1996, 421 f., und ihnen folgend Kauba/Urtz, Bilanzierung von Beteiligungen, SWK-Sonderheft 1999, 75, und Lang, GesRZ 1997/80 ff. (89), die Ansicht vertreten, die im zweiten Halbsatz normierten Tatbestände (Zuschreibung, Realisierung der genannten stillen Reserven) ließen die ursprüngliche Siebentelabsetzung des Jahres der Tatbestandsverwirklichung unberührt und führten im vollen Umfang der Zuschreibung bzw. Realisierung der genannten stillen Reserven zu einer Kürzung der jeweils letzten offenen Siebentelbeträge, vertreten Wiesner/Schneider/ Spanbauer/Kohler, KStG 1988, Kurzkommentar (Ergänzungsblätter 1996), § 12, Rz. 4, 7 und 8 die Auffassung, die im zweiten Halbsatz normierten Tatbestände führten (nur) in jenem Ausmaß, das über das ursprüngliche Siebentel des Jahres der Tatbestandsverwirklichung hinausgeht, zu einer Kürzung der jeweils letzten offenen Siebentelbeträge.

Im steuerlichen Ergebnis untersc...

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