Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 7, Juli 2022, Seite 267

Teuerungs-Entlastungspaket: Anhebung von Beihilfen und Absetzbeträgen sowie Teuerungsausgleiche

Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Teuerungs-Entlastungspaket, 552/BNR 27. GP.

Zur finanziellen Entlastung im Hinblick auf die allgemeine Teuerung sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

1. Im August 2022 wird als Zuschlag zur Familienbeihilfe für jedes Kind eine Einmalzahlung von 180 Euro gewährt.

2. Die mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I, BGBl I 2022/10, beschlossene Erhöhung des Familienbonus Plus soll (statt mit ) bereits rückwirkend mit in Kraft treten. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Entlastung spätestens bis Ende September 2022 durch eine Aufrollung zu berücksichtigen.

3. Für das Kalenderjahr 2022 wird zum Verkehrsabsetzbetrag ein Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro gewährt. Dieser Zuschlag steht im vollen Ausmaß zu, wenn das Jahreseinkommen 18.200 Euro nicht übersteigt; er vermindert sich zwischen Einkommen von 18.200 Euro und 24.500 Euro gleichmäßig einschleifend auf null.

Die Berücksichtigung des Teuerungsabsetzbetrags erfolgt im Zuge der Veranlagung.

Im Zusammenhang mit Teuerungsabsetzbetrag wird für das Kalenderjahr 2022 auch der Sozialversicherungsbonus bzw die Sozialversicherungsrückerstattung erhöht: Wenn sich unter Inanspruchnahme d...

Daten werden geladen...