Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 34, 1. Dezember 1999, Seite S 778

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen

AfA und Nutzungsdauer (§ 7 EStG)

Die in den deutschen amtlichen AfA-Tabellen angegebene Nutzungsdauer dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit der steuerlichen Absetzung für S. S 779Abnutzung (AfA). Sie berücksichtigt die technische und wirtschaftliche Abnutzung eines unter üblichen Bedingungen arbeitenden Betriebs.

Sofern eine Nutzungsdauer im Gesetz nicht vorgegeben ist, können die amtlichen AfA-Tabellen in Österreich als Hilfsmittel bei Ermittlung der Nutzungsdauer herangezogen werden. (

Firmenwert bei unentgeltlicher Mitunternehmeranteilsübertragung (§ 8 Abs. 3 EStG)

Die Anschaffungskosten eines (derivativen) Firmenwertes ergeben sich als Differenzgröße zwischen den Teilwerten der mit dem Betrieb oder Betriebsanteil erworbenen (anteiligen) Wirtschaftgüter und dem gesamten Unternehmenskaufpreis. Wird ein Mitunternehmeranteil entgeltlich erworben, ist ein anläßlich dieses Erwerbes aufgedeckter Firmenwert in einer Ergänzungsbilanz des Mitunternehmers auszuweisen (vgl. z. B. Margreiter/Wakounig/Glega, Steuerliche Sonderbilanzen2, 109). Der Ergänzungsbilanzwert „Firmenwert" ist in der Folge gemäß § 8 Abs. 3 EStG in der E...

Daten werden geladen...