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bau aktuell 2, Februar 2019, Seite 46

Das neue Ziviltechnikergesetz 2019

Ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen

Christoph Wiesinger

In der Bauwirtschaft ist das ZTG 1993 neben der GewO 1994 die wichtigste berufsrechtliche Regelung. Nach 26 Jahren plant der Gesetzgeber, ersteres Gesetz neu zu erlassen und mit dem bisherigen ZTKG 1993 zusammenzuführen. Die wichtigsten Änderungen werden im Folgenden dargestellt.

1. Inhalt und Aufbau des ZTG 2019

Das für Ziviltechniker geltende Berufsrecht findet sich im ZTG 1993, das Organisationsrecht ihrer gesetzlichen Interessenvertretung im ZTKG 1993. Diese beiden Gesetze sollen durch ein neues ersetzt werden, das ZTG 2019.

Das Gesetz gliedert sich in drei Hauptstücke, nämlich das Berufsrecht (§§ 1 bis 37 ZTG 2019), die Bestimmungen zu den Kammern (§§ 38 bis 111 ZTG 2019) sowie Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 112 bis 118 ZTG 2019). Bei dieser Gelegenheit wird auch die Bezeichnung der Kammern geändert: Hießen sie bisher „Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammern“, so werden sie künftig als „Ziviltechnikerkammern“ bezeichnet.

2. Die wichtigsten berufsrechtlichen Neuerungen des ZTG 2019

2.1. Berufszugang

Die Befugnis wird weiterhin von der BMDW erteilt (§ 10 Abs 1 ZTG 2019). Voraussetzung ist – wie bisher – der Abschluss eines facheinschlägigen Studiums (§ 2 ZTG 2019) zumindest auf Ma...

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