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SWK 26, 10. September 1999, Seite R 075

Betriebsausgaben: Empfängernennung

Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, ist der Aufforderung nach § 162 BAO nicht entsprochen, wenn hervorkommt, daß die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der behaupteten Zahlungen sind, was auch in einem solchen Fall die Absetzung der geltend gemachten Zahlungen als Betriebsausgabe selbst dann ausschließt, wenn vom tatsächlichen Vorliegen - an unbenannt gebliebene Empfänger - geleisteter Zahlungen auszugehen ist. - (§ 162 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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