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SWK 26, 10. September 1999, Seite S 581

Kleidungsaufwand einer Modejournalistin

(A. B.) - Eine modebewußte, elegante, geschmackvolle oder auch nur besonders dezente Kleidung ist in vielen Berufen erforderlich, um den Vorstellungen der Kunden und Geschäftspartner von Gediegenheit und Seriosität gerecht zu werden. Dies gilt für die Verkäuferin (den Verkäufer) in einer Boutique oder einem Juweliergeschäft ebenso wie für Angehörige von beratenden Berufen, deren Kunden (Klienten) auf ein besonders gepflegtes Äußeres, insbesondere auf gute Kleidung Wert legen. Ziel der beruflichen Aktivitäten der Beschwerdeführerin ist zweifellos, möglichst viele Menschen modebewußt zu machen und sie zu veranlassen, sich selbst entsprechend zu kleiden. Daß sie dabei gewissermaßen eine Vorbildfunktion ausübt, läßt weder ihrer Kleidung noch den dazu getragenen Accessoires eine andere Beurteilung zukommen als jene, die für Kleidung und Accessoires ihrer beruflichen Zielgruppe zutreffend ist.

Es mag zutreffen, daß die Beschwerdeführerin durch ihre berufliche Tätigkeit genötigt ist, für ihr äußeres Erscheinungsbild mehr Geld aufzuwenden als in anderen Berufsgruppen üblich ist. Dies ändert aber nichts daran, daß es sich bei diesem Aufwand um einen solchen handelt, der typischerweise der pr...

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