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SWK 15, 20. Mai 1999, Seite R 046

GrESt: Bauherreneigenschaft

Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß die Bauherreneigenschaft des Erwerbers von Miteigentumsanteilen unter anderem dann zu verneinen ist, wenn der Erwerber von vornherein in ein bereits fertiges Planungs-, Vertrags- und Finanzierungskonzept im Wege eines Vertragsgeflechtes eingebunden ist. - (§ 10 Abs. 1 GrEStG 1955), (Abweisung)

(, 0277/0278 und weitere Erkenntnisse)

Rubrik betreut von: Voller Text der Entscheidungen auf Anforderung gegen Kostenersatz (Postkarte an SWK, Postfach 351, 1211 Wien).
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