Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gerichtsgebühren: Vergleich
• Ein Vergleich führt auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw. wenn darin eine schon vertraglich bestehende Verpflichtung (hier: Zahlung des monatlichen Mietzinses im Vergleich über die Mietzins- und Räumungsklage) neuerlich übernommen wird. - (§ 18 Abs. 2 Z 2 GGG), (Abweisung)
()