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ÖBA 2, Februar 2017, Seite 129

VwGH zur Umsatzsteuerbefreiung eines Geschäftsbesorgungsvertrags über den Betrieb von Xetra

§ 6 Abs 1 Z 8 lit f UStG 1994; Art 13 Teil B Buchstabe d Nummer 5 derS. 130 sechsten Mehrwertsteuer RL 77/388/EWG; Art 135 Abs 1 lit f der Mehrwertsteuersystem RL 2006/112/EG.

Xetra sorgt für Vertragsabschlüsse, die die rechtliche und finanzielle Lage zwischen den Parteien ändern und daher im Sinne der Rechtsprechung des EuGH Umsätze sind, die sich auf Wertpapiere beziehen (EuGH Rs C-2/95 SDC, Rn 73, und EuGH C-235/00 CSC Financial Services, Rn 16 ff). Ausgelagerte Leistungen dieser Art fallen dann unter die Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 8 lit f UStG 1994, wenn sie „einen eigenständigen Charakter haben und für die von der Steuer befreiten Umsätze spezifisch und wesentlich sind“ (EuGH Rs C-2/95 SDC, Rn 75). Dass dies bei der Vermittlung von Umsätzen im Geschäft mit Wertpapieren auf das Zusammenführen von Aufträgen mit der Wirkung des Zustandekommens von Vertragsabschlüssen zutrifft, scheint nicht zweifelhaft.

Die mitbeteiligte Partei, ein Börseunternehmen, schloss im Jahr 1999 mit einer deutschen (Börse-)Gesellschaft einen Geschäftsbesorgungsvertrag über den Betrieb des elektronischen Handelssystems Xetra (Exchange Electronic Trading) für die mitbeteiligte Partei ab.

Im Jahr 2001 erteilte das Finanzamt der mitb...

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