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UStG: Vorsteuerabzug
• Ein Vorsteuerabzug steht einem Unternehmer, der im Inland weder Sitz noch Betriebsstätte im Inland hat, dann nicht zu, wenn in den einzelnen Jahren lediglich Umsätze von 3.000 S bis 8.000 S erzielt wurden. - (§ 12 Abs. 1 UStG 1972), (Abweisung)
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