Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 15, 20. Mai 1999, Seite S 359

Keine Schenkungssteuer bei Gewinnspielen mit Gegenleistung

Das VwGH-Erkenntnis vom 4. 3. 1999, 98/16/0196, 0255

Dr. Michael Kotschnigg

Mit der zitierten Entscheidung hat der VwGH über zwei Beschwerdefälle entschieden und festgestellt, daß eine Quizveranstaltung, ein Preisausschreiben oder - wie hier - Gewinnspiel dann zu keiner freigebigen (= steuerpflichtigen) Zuwendung führt, wenn es dem Veranstalter entscheidend auf die Gegenleistung des Gewinners ankommt. Diese hat im ersten Fall in der mindestens einjährigen Bindung als Kunden und im zweiten - interessanteren - Fall in der Gestattung der Veröffentlichung des Fotos in einer Tageszeitung durch die Gewinnerin bestanden.

S. S 360I. Die Begründung des Urteils

Die wesentlichen Argumentationsschritte des VwGH zum zweiten Beschwerdefall lauten:

1. Der VwGH wiederholt einleitend seine bisherige Rechtsprechung, wonach der Tatbestand der freigebigen Zuwendung (§ 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG) an einen wirtschaftlichen Vorgang anknüpfe und daher der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) zugänglich sei. Diese komme auch hier zum Tragen.

2. Wie der VwGH sachverhaltsbezogen betont, habe die Gewinnerin des Preises schriftlich erklärt, daß sie mit der Veröffentlichung ihres Fotos in einer bestimmten Tageszeitung einverstanden sei...

Daten werden geladen...