zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 15, 20. Mai 1999, Seite S 340

Umwandlung von Vorzugsaktien und Partizipationsscheinen in Stammaktien

Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, daß die bloße Umwandlung der Rechtsstellung eines Vorzugsaktionärs (§§ 115 ff. AktG) in die eines Stammaktionärs keinen Tauschvorgang im Sinn des § 6 Z 14 EStG darstellt. Gleiches gilt, wenn Inhabern von Partizipationsscheinen i. S. d. § 73 c VAG für die Aufgabe ihrer Rechtsstellung Stammaktien derselben Versicherungsgesellschaft im selben Nominalbetrag eingeräumt werden. (

Daten werden geladen...