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SWK 15, 20. Mai 1999, Seite S 340

Übergangsverluste auch bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern uneingeschränkt vortragsfähig

Das Bundesministerium für Finanzen hat in einer Anfragebeantwortung vom (vgl. z. B. SWK-Heft 7/1995, Seite A 206) seine Ansicht zum Ausdruck gebracht, daß eine Anteilsveräußerung im Rahmen einer Freiberufler-Erwerbsgesellschaft mit (nach der Anteilsveräußerung fortgesetzter) § 4 Abs. 3 EStG-Gewinnermittlung beim Erwerber des Anteiles hinsichtlich der erworbenen Quote einen Wechsel der Gewinnermittlung i. S. d. § 4 Abs. 10 EStG (von § 4 Abs. 1 auf § 4 Abs. 3 EStG) zur Folge hat.

Das Bundesministerium für Finanzen hält diese Rechtsansicht weiterhin aufrecht.

Gemäß § 4 Abs. 10 Z 1 EStG i. d. F. des Steuerreformgesetzes 1993 ist ein Übergangsverlust i. S. d. § 4 Abs. 10 EStG beginnend mit dem ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel zu je einem Siebentel in den nächsten Gewinnermittlungszeiträumen zu berücksichtigen.

Erfolgt die Anteilsveräußerung mit Stichtag 30. April, ist nach dem Vorgesagten ein beim Erwerber des Anteiles resultierender Übergangsverlust (aus quotenmäßigen Abschlägen für Lieferforderungen bzw. noch nicht abgerechnete Leistungen) bei diesem zu einem Siebentel in dem für den Erwerber mit dem 1. Mai beginnenden ersten (Rumpf)Wirtschaftjahr zu berücksichtigen.

Übergangsverluste sind - außerhalb des Regelungsregimes des § 18 Abs. 6 und 7 EStG - ausgl...

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