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SWK 15, 20. Mai 1999, Seite S 337

Gedanken zum Alleinverdienerabsetzbetrag

Mag. Christoph Oberleitner

Wem steht der Alleinverdienerabsetzbetrag zu, wenn beide Ehepartner die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen?

VON MAG. CHRISTOPH OBERLEITNER

Aufgrund § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 steht zur Abgeltung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung ein Alleinverdienerabsetzbetrag von 5.000 S jährlich zu, der unter Umständen sogar als Negativsteuer zur Auszahlung gelangen kann. Die maximale Negativsteuer für diesen Absetzbetrag beträgt 2.000 S bzw. ab 1999 5.000 S. In bestimmten Konstellationen erhebt sich die Frage, ob beide Ehepartner, nur einer von beiden oder keiner den Absetzbetrag geltend machen kann, worauf dieser Artikel eine Antwort aufzuzeigen versucht.

In dem Begriff Alleinverdienerabsetzbetrag steckt das Wort Alleinverdiener. Aus dem Wort würde sich daher die Schlußfolgerung ergeben, daß nur ein Ehepartner Einkünfte haben kann, während der andere Ehepartner überhaupt keine Einkünfte haben darf. Eine strikte Beachtung des Wortsinnes hätte nahezu immer die Konsequenz, daß der Absetzbetrag nicht gewährt werden könnte, da fast jeder irgendwelche Einkünfte hat, und seien es nur die Zinsen aus einer Einlage von 500 S auf einem Eckzinssparbuch.

Die Definition im EStG

In § 33 Abs. 4 Z 1 ist der Alleinverdiener definiert:

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