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ASoK 7, Juli 2022, Seite 267

Teuerungs-Entlastungspaket: Abgaben- und beitragsfreie Teuerungsprämie

Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Teuerungs-Entlastungspaket, 552/BNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BNR/BNR_00552/index.shtml.

Der Nationalrat hat am ein Teuerungs-Entlastungspaket beschlossen, in dem für Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt, ein Freibetrag von 2.000 Euro festgelegt ist. Wenn eine solche Teuerungsprämie aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs 5 Z 1 bis 7 EStG (dazu gehören auch Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern) beruht, besteht darüber hinaus ein Freibetrag von 1.000 Euro, sodass der Freibetrag in diesen Fällen insgesamt 3.000 Euro beträgt. Die Befreiung gilt für Lohnsteuer-, Lohnnebenkosten- und Beitragszwecke.

Entsprechend der ehemaligen Regelungen für den Corona-Bonus muss es sich bei der Teuerungsprämie um eine zusätzliche Zahlung handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde. Außerdem ist die Teuerungsprämie jahressechstelneutral (weder hinsichtlich des Aufbaus noch hinsichtlich des Verbrauchs des Jahressechstels zu berücksichtigen).

Wesentlich ist, dass die Befreiung der Teuerung...

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