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Wirtschaftliche Überlegungen zur Winterunterbrechung
Kündigen oder nicht kündigen? – Das ist hier die Frage!
Noch immer werden in der Bauwirtschaft kurz vor Weihnachten zahlreiche Arbeitsverhältnisse beendet, um sich die Kosten für die bis zu sechs Feiertage in diesem Zeitraum zu ersparen. Doch die Ersparnis ist letztlich gar nicht so groß, wie vielfach angenommen wird.
1. Problemaufriss
Im Zeitraum vom 24. 12. bis zum 6. 1. liegen – die kollektivvertraglichen Feiertage eingerechnet – mindestens zwei, höchstens sechs und durchschnittlich 4,3 Feiertage, die auf einen Werktag fallen. An diesen Tagen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung trotz Entfalls der Arbeit. Wenn das Arbeitsverhältnis im Winter saisonbedingt unterbrochen werden soll, liegt es daher für einen Arbeitgeber nahe, dies aus Kostengründen bis spätestens 23. 12. zu machen, um sich damit auch die Kosten für das Feiertagsentgelt zu sparen.
Das führt allerdings dazu, dass die in ein Arbeitszeitmodell eingebrachten und nicht durch Zeitausgleich bereits ausgeglichenen Stunden wie eine Überstunde abzugelten sind. Dies und die Tatsache, dass während des Zeitausgleichs BUAG-Zuschläge anfallen, führen dazu, dass die Berechnung der dabei entstehenden Kosten unübersichtlich ist. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass d...