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bau aktuell 6, November 2018, Seite 223

Der Gesamtzuschlag nach der ÖNORM B 2061

Ein sonderbares Konstrukt

Andreas Kropik und Jacqueline Raab

Der Gesamtzuschlag nach dem Konzept der ÖNORM B 2061 und die Darstellung im K3-Blatt sind zwar als Kalkulationsvereinfachung gedacht, haben aber so einige Tücken. Vielen sind diese unbekannt, andere haben sich – über kostenrechnerische Umwege – damit arrangiert. In Anbetracht der im Zusammenhang mit dem Gesamtzuschlag auftretenden Schwierigkeiten und Diskrepanzen in der Kalkulation erscheint es sinnvoll, sich mit alternativen Möglichkeiten für die Berücksichtigung von Geschäftsgemeinkosten, sonstigen Gemeinkosten, Bauzinsen, Wagnis und Gewinn zu befassen.

1. Vorbemerkung

Die ÖNORM B 2061 ist eine Verfahrensnorm zur Ermittlung der Preise von Bauleistungen. Sie bietet Möglichkeiten für den Aufbau einer Kalkulation sowie deren Darstellung und dient als Hilfestellung zur Überprüfung der Angemessenheit von Preisen. Als wesentlicher Begriff der Norm wird der Gesamtzuschlag nachfolgend kritisch betrachtet und in einigen Rechenbeispielen wird auf die Defizite im Umgang mit dem Gesamtzuschlag und dem Berechnungskonzept gemäß K3-Blatt aufmerksam gemacht.

2. Zusammensetzung und Errechnung des Gesamtzuschlags

Nach Punkt 6.1 der ÖNORM B 2061 gilt: „Wiederholt auftretende Kostenelemente werden im Ge...

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