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EuGH: Waffeneinfuhr
•Mehrwertsteuer: Befreiung der Einfuhr und des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Waffen unzulässig (Art. 2 Nr. 2, 14, 28 a und 28 c Teil B der 6. MWSt-RL)
Urteilstenor des EuGH:
„Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der 6. MWSt-RL verstoßen, daß es entgegen den Artikeln 2 Nr 2, 14, 28 a und 28 c Teil B die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waffen, Munition und ausschließlich für den militärischen Gebrauch bestimmtem Gerät, soweit es sich nicht um Luftfahrzeuge und Kriegsschiffe i. S. d. Nummern 23 und 25 des Anhangs F der 6. MWSt-RL handelt, von der Mehrwertsteuer befreit hat."
( Kommission/Spanien, Vertragsverletzungsverfahren)