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ASoK 7, Juli 2022, Seite 265

Bezugsumwandlung zugunsten von Dienstfahrrädern

2022-0.261.671 (Klarstellungen zur steuerlichen Behandlung von Dienstfahrrädern); Prodinger, Dienstfahrräder und Nutzungsdauer, Sachbezug und Gehaltsumwandlung, SWK 2022, 722.

Da nach Rz 206 der LStR 2002 Gehaltsumwandlungen zugunsten der Privatnutzung arbeitgebereigener Fahrräder bzw E-Bikes (in der Folge kurz: Dienstfahrräder) zu keinem Sachbezug führen, gibt es derzeit in Österreich einen Boom für derartige Modelle, auch wenn diesbezüglich noch nicht alle abgaben- und beitragsrechtlichen Aspekte endgültig geklärt sind. Derzeit liegen zum Thema Auskünfte des Finanzamtes sowie der ÖGK aufgrund von Anfragen einzelner Unternehmen sowie ein BMF-Schreiben, mit dem auf eine Anfrage der Kammer der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Stellung genommen wird, vor. Daraus ergibt sich Folgendes:

1. Die steuerliche Anerkennung, die auch für Lohnnebenkostenzwecke gilt, wird damit begründet, dass das EStG – anders als bei anderen Befreiungen (zB hinsichtlich der betrieblichen Altersvorsorge) – kein ausdrückliches Bezugsumwandlungsverbot hinsichtlich der Zurverfügungstellung arbeitgebereigener (Elektro-)Fahrzeuge an Arbeitnehmer vorsieht.

Nach dem Finanzamt bedarf es für die steue...

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