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SWK 32, 10. November 1999, Seite R 100

Gerichtsgebühren: Vergleich

Bei der durch einen Vergleich unstrittig getroffenen Vereinbarung über die Aufhebung des Bestandverhältnisses und die Verpflichtung zur Entrichtung eines monatlichen Benützungsentgeltes ohne Befristung - und zwar bis zur tatsächlichen Räumung - handelt es sichS. R 101

um eine Leistung, für deren Bewertung gem. § 58 Abs. 1 JN der zehnfache Wert der Jahresleistung heranzuziehen ist. - (§ 18 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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