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SWK 32, 10. November 1999, Seite R 100

Gebühren: ÖBB

Das Unternehmen Österreichische Bundesbahnen ist auf Grund des § 19 Abs. 1 Z 1 BundesbahnG 1992 in der durch den Spruch des Verfassungsgerichtshofes bereinigten Fassung gebührenrechtlich nicht begünstigt. - (§ 33 TP 19 GebG), (Abweisung)

(, 0346)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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