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Gebühren: ÖBB
•Das Unternehmen Österreichische Bundesbahnen ist auf Grund des § 19 Abs. 1 Z 1 BundesbahnG 1992 in der durch den Spruch des Verfassungsgerichtshofes bereinigten Fassung gebührenrechtlich nicht begünstigt. - (§ 33 TP 19 GebG), (Abweisung)
(, 0346)