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ÖBA 2, Februar 2017, Seite 76

EBA veröffentlicht finalen Bericht zu MREL

Am veröffentlichte die EBA ihren finalen Bericht über die Umsetzung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirements for Own Funds and Eligible Liabilities, MREL). Das Papier beruht auf einem im Juli 2016 veröffentlichten Zwischenbericht, der bereits sechs vorläufige Empfehlungen zur Weiterentwicklung bzw Implementierung der MREL- und TLAC-Anforderungen an den EU-Gesetzgeber enthielt. Fallweise wurden die Forderungen der EBA bereits in den Kommissionsentwurf zur CRR/CRD-Überarbeitung aufgenommen.

Der finale Report berücksichtigt Kommentare verschiedener Interessengruppen zur Vorversion, enthält Empfehlungen zu Themen, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden, und aktualisiert die quantitative Auswirkungsanalyse. Die EBA sieht weiterhin keinen Bedarf, die Prinzipien, die der Delegierten Verordnung zu MREL (Verordnung 2016/1450 vom ) zugrundeliegen, zu ändern. Zusätzlich zu den im Zwischenbericht ausgesprochenen Empfehlungen enthält der finale Bericht va folgende Empfehlungen:

1.

Bezugsgröße für die Quote: Im Sinne der Konsistenz zum internationalen TLAC-Framework sollte nach Meinung der EBA als Bezugsgröße fü...

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