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SWK 32, 10. November 1999, Seite R 099

Getränkesteuer: Bemessung

Nur das Bedienungsgeld, welches tatsächlich dem Dienstnehmer in der vorgesehenen Form und Höhe zukommt, kann von der Getränkesteuer-Bemessungsgrundlage herausgenommen werden. - (§ 4 Abs. 1 OÖ Gemeinde-Getränkesteuergesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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