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SWK 32, 10. November 1999, Seite W 141

Das Stammkapital der kleinen GmbH und der Euro

Es besteht i. d. R. kein Zwang zur Anpassung des Gesellschaftsvertrages auf Euro

Mag. Gottfried Maria Sulz

Seit dem beträgt das Mindeststammkapital bei der Neugründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung grundsätzlich 35.000EUR.Die Mindeststammeinlage pro Gesellschafter darf den Betrag von 70 EUR nicht unterschreiten. Die Einzahlungsbestimmungen blieben materiell unverändert.

1. Vorgangsweise bei am bestehenden GmbHs

1.1 Zwang zur Umstellung?

Nach dem Grundsatz der Kontinuität der Verträge gibt es für bereits bestehende bzw. vor dem zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldete GmbHs keine Verpflichtung zur Umstellung des Stammkapitals bzw. des Gesellschaftsvertrages auf Euro. Stammeinlagen und Stammkapital dürfen weiterhin auf Schilling lauten, auch sonst verwendete Schillingbeträge sind dann beizubehalten. Es besteht daher aus derzeitiger Sicht prinzipiell keinerlei Notwendigkeit für Gesellschafter einer GmbH, bis zu einem bestimmten Termin aktiv zu werden.

Ein Zwang zur Anpassung des Gesellschaftsvertrages auf Euro besteht aber nach Ablauf des Übergangszeitraumes am , wenn eine Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung im Firmenbuch eingetragen werden soll. Diese Registrierung darf nur dann erfolgen, wenn gleichzeitig der Gesellschaftsvertrag von Schilling auf Euro umgestellt wi...

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