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SWK 32, 10. November 1999, Seite S 764

Hausrat oder Wertanlage?

Nicht der Wert eines Gegenstandes entscheidet über die Zugehörigkeit zum Hausrat, sondern, ob derartige Gegenstände gewöhnlicherweise zu einer Wohnung gehören. Verschiedene Porzellangegenstände mit einem Wert von 2,3 Mio. S stellen keine Einrichtungsgegenstände dar, die sich seit Generationen im Familienbesitz befinden, zumal auf Grund ihres hohen Wertes (z. B. Zuckerdose bewertet um 120.000 S) eine Verwendung vernünftigerweise nur höchst selten erfolgen wird. Bei solchen Gegenständen, die in den fünfziger und sechziger Jahren gekauft worden sind, steht die Schaffung einer Wertanlage im Vordergrund. Wertgegenstände werden nicht dadurch zum Hausrat, daß sie in einer Vitrine präsentiert werden ().

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