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SWK 32, 10. November 1999, Seite S 759

Mehrstufige Vermittlung von Lieferungen

Wo liegt der Ort der sonstigen Leistung, wenn der Vermittler weder mit Käufer noch mit Verkäufer in einer Vertragsbeziehung steht?

Mag. Christoph Oberleitner

Der Fall, daß Lieferungen oder sonstige Leistungen von nicht am Umsatz beteiligten Dritten vermittelt werden, ist im Wirtschaftsleben häufig anzutreffen. Dabei treten auch Konstellationen auf, in denen sich der vom Käufer oder Verkäufer beauftragte Vermittler anderer Unternehmer bedient, die dann tatsächlich den Umsatz vermitteln. Letztere stehen aber weder zum Käufer noch zum Verkäufer in einer Vertragsbeziehung, sondern nur gegenüber dem Vermittler. Wo liegt in solchen Fällen der Ort der sonstigen Leistung?

S. S 760I. Ausgangssituation

Am zu beurteilenden Sachverhalt sind 4 Personen beteiligt:

Der Verkäufer beauftragt den 1. Vermittler, Umsätze zwischen ihm und verschiedenen Käufern zu vermitteln. Der 1. Vermittler bedient sich eines „Subunternehmers," der den Käufern gegenüber im Namen des Verkäufers auftritt. Die Umsatzabwicklung erfolgt auf Rechnung des Verkäufers. Der 2. Vermittler steht nur zum 1. Vermittler in einer vertraglichen Beziehung.

II. Rechtliche Grundlagen

Nach § 3 a Abs. 4 UStG 1994 gilt:

„... Eine Vermittlungsleistung wird an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz ausgeführt wird. Das gilt nicht für die unter Abs. 10 Z 11 fallenden Vermittlungsleistungen."

Dem Gesetz ist also unmittelbar n...

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