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Der Jubiläumsgeldrückstellungserlaß des BMF
Zur Bildung von Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anläßlich eines Dienstjubiläums
(BMF) - Mit dem Steuerreformgesetz 1993 wurde in § 9 Abs. 4 EStG die Bildung von Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienst- oder eines Firmenjubiläums ab der Veranlagung 1994 untersagt. Der VwGH erkannte am , 90/14/0073, dass im handelsrechtlichen Jahresabschluss gebildete Jubiläumsgeldrückstellungen auch bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinnes anzusetzen sind. In der Folge erging am , AÖFV 198/1994, ein Erlass, der die Grundsätze für die Bildung bzw. Berechnung von Jubiläumsgeldrückstellungen regelte. Im Hinblick auf die Einschränkung durch das Steuerreformgesetz 1993 war dieser Erlass jedoch nur bis einschließlich der Veranlagung 1993 anzuwenden.
Mit Erkenntnis vom , G 403/97, hob der VfGH § 9 Abs. 4 EStG insoweit als verfassungswidrig auf, als er das Verbot der Bildung von Rückstellungen für Zahlungen aus Anlass eines Dienstjubiläums betraf. Dem Verfassungsgerichtshof folgend wurden mit dem Abgabenänderungsgesetz 1998 und dem Steuerreformgesetz 2000 Regelungen im Zusammenhang mit der Bildung von „Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums" (kurz Jubiläumsgeldrückstellungen) beschlossen. Diese Regelungen sind für Wirtschaf...