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SWK 32, 10. November 1999, Seite T 262

Schadenersatzansprüche von Mandanten

Steuerberater darf sich auf Verjährung berufen

(dpa) - Ein Steuerberater darf sich bei Schadenersatzansprüchen eines Mandanten auf Verjährung berufen. Das geht aus einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) hervor. Grundsätzlich sei es Sache des Mandanten, den Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist im Auge zu behalten, ließ das Gericht erkennen (Az.: Urteil vom - 7 U 131/98).

Das OLG wies mit seinem Urteil die Schadenersatzklage eines Unternehmens gegen dessen Steuerberater ab. Der Kläger hatte dem Steuerberater vorgehalten, wegen falscher Beratung einen Schaden in Höhe von rund 75.000 Mark verursacht zu haben. Der Steuerberater hatte erklärt, er wolle die Sache prüfen und sich mit seiner Haftpflichtversicherung beraten. Tatsächlich tat sich jedoch nichts. Als sich der Unternehmer schließlich nach mehr als drei Jahren zur Klage entschloß, berief sich der Steuerberater auf den Ablauf der Verjährungsfrist.

Im Gegensatz zum erstinstanzlichen Landgericht, das eine Verjährung nicht akzeptierte und der Klage stattgab, wies sie das OLG ab. Die Richter betonten, dem Steuerberater könne nicht ohne weiteres der Vorwurf gemacht werden, den Kläger absichtlich bis zum Ablauf der Verj...

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