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SWK 32, 10. November 1999, Seite T 261

Steuerreform 2000 - alles wird einfacher?

Steuerinsider

Politiker sollten Kosten und Nutzen neuer Bestimmungen abwägen

Seit Jahren wird der Ruf nach einfacheren und verständlicheren Gesetzen laut; bisher allerdings ist dieser Ruf weitgehend ungehört verhallt. Sehr anschauliche Beispiele dafür, wie es immer wieder fertiggebracht wird, zu komplizieren statt zu vereinfachen, sind im Steuerreformgesetz 2000 zuhauf vorhanden. Ich will gar nicht vom § 11 EStG reden; der einzige Vorteil dieser Gesetzesbestimmung ist, daß sie für die Steuerpflichtigen so schwer und umständlich anwendbar ist, so daß nicht allzu viele sich der Mühe unterziehen werden, sie auch wirklich in die Praxis umzusetzen. Ein weiteres Highlight stellt die Tarifvorschrift des § 33 EStG dar; im Absatz 3 werden nicht weniger als 5 Ziffern benötigt, um alle Zu- und Abschläge zum allgemeinen Steuerabsetzbetrag darzustellen. Nur als Beispiel gebe ich Abs. 3 Z 2 wieder:

"(3) Ein allgemeiner Steuerabsetzbetrag von 12.200 S jährlich steht jedem Steuerpflichtigen zu. Der allgemeine Steuerabsetzbetrag verändert sich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

2. Für Arbeitnehmer oder Pensionisten mit Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag verändert sich der allgemeine Steuerabsetzbetrag gleichmäßig...

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