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Ministerialentwurf zum Referenzwerte-Vollzugsgesetz veröffentlicht
Am wurde der Entwurf des Referenzwerte-Vollzugsgesetzes (RW-VG) veröffentlicht. Das RW-VG dient der Umsetzung der Benchmark-Verordnung (Verordnung 2016/1011/EU) in nationales Recht.
Durch das RW-VG werden der FMA als zuständiger Behörde diverse Befugnisse eingeräumt. Sie ist ua berechtigt, jederzeit Zugang zu allen Daten und Unterlagen der beaufsichtigten Unternehmen zu verlangen, Prüfungen und Ermittlungen vor Ort durchzuführen sowie ein vorübergehendes Verbot der Berufsausübung zu verhängen.
Der Ministerialentwurf enthält auch Strafbestimmungen und Bestimmungen zu anderen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen. Wer bspw die Tätigkeit als Administrator ausübt, ohne die erforderliche Zulassung oder Registrierung zu haben, kann mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 500.000 oder bis zum Dreifachen des durch den Verstoß erzielten Gewinns bestraft werden. Zu den verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, die von der FMA verhängt werden können, zählen ua die Veröffentlichung von Warnungen vor einem Geschäftsabschluss mit dem Unternehmen, der Entzug der Zulassung und der Verfall erzielter Gewinne. Die Entscheidungen der FMA sind auf ihrer Website zu veröffentlichen. Von der Veröffentlichung kann...