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ÖBA 2, Februar 2017, Seite 63

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Reform der Bankenabgabe

Mit der Reform der Bankenabgabe wurde ein klares Signal für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz gesetzt. Wenngleich die Abschlagszahlung eine enorme Herausforderung darstellt, wird dieses Signal auch unter Standortaspekten besonders begrüßt. Noch im Dezember 2016 wurde die Änderung des Stabilitätsabgabegesetzes im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes im Nationalrat beschlossen und bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Seit gelten folgende Neuerungen:

  • Die Stabilitätsabgabe neu soll jährlich insgesamt ca 100 Mio Euro erbringen.

  • Im Gegenzug zur Senkung ist eine Sonderzahlung in Höhe von 1 Mrd Euro zu entrichten, wobei diesbezüglich die Möglichkeit besteht, diese einmalig oder in 4 Raten zu entrichten.

  • Stabilitätsabgabe Neu und Sonderzahlung sind bereits ab einer Bemessungsgrundlage von 300 Mio Euro zu entrichten.

  • Die Abschlagszahlung ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar, nicht jedoch die Stabilitätsabgabe neu ab .

Basel IV

Im Basler Ausschuss werden Verschärfungen und grundlegende Änderungen unter dem Schlagwort „Basel IV“ (Kreditrisiko-Standardansatz, KSA; Überarbeitung modellbasierter Kreditrisikomessung, sog IRB-Ansatz, operationelle Risiken etc) ...

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