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ASoK 7, Juli 2022, Seite 264

VI.Änderungen im Sozialversicherungsrecht

Julia Dujmovits

Durch die Bundesgesetze BGBl I 2022/81 sowie BGBl I 2022/92 wurden im Bereich der Sozialversicherung folgende Änderungen von mit COVID-19 in Zusammenhang stehenden Maßnahmen vorgenommen:

  • Die gesetzliche Möglichkeit, durch Verordnung Zeiträume festzulegen, in denen Personen, die der COVID-19-Risikogruppe angehören, von der Arbeitsleistung freigestellt werden können, wurde bis verlängert.

  • Die Bestimmungen über die Durchführung der COVID-19-Impfungen im niedergelassenen Bereich wurden bis verlängert.

  • Die Bestimmungen über die Abgabe von COVID-19-Medikamenten wurden um die ärztlichen Hausapotheken ergänzt und bis verlängert.

Des Weiteren wurde die Gültigkeit der drei Verordnungen betreffend die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich (an symptomatischen Personen), die Abgabe der Wohnzimmertests durch die öffentlichen Apotheken sowie den Ausdruck von Impfzertifikaten jeweils bis verlängert.

Autorinnen und Autoren:
Julia Dujmovits
Rubrik betreut von: Betreut von Gerda Ercher-Lederer und Julia Dujmovits
Maga. Gerda Ercher-Lederer ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMA. Maga. Julia Dujmovits ist Leiterin der Abteilung für Legistik der Kranken- und U...
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