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Auswirkung der Getränkesteuer-Rückzahlungsansprüche
Die unterschiedliche Belastung der Gemeinden
Die Netto-Belastung der Gemeinden durch die erwartete Rückzahlungsverpflichtung ist wesentlich niedriger, als in den bisherigen Ankündigungen angeführt. Die einzelne Gemeinde kann über deren Ausmaß minimal bis maximal belastet werden. Unverändert bestehen Bestrebungen, die Rückzahlungsverpflichtung durch landesgesetzliche Maßnahmen zu unterbinden. - Ab 2000 könnte die Getränkebesteuerung nunmehr in EU-konformer Weise weiterbestehen. - Die Weinanbau-Bundesländer erhalten höhere Steuereinnahmen.
Mit dem Ergehen des Urteiles des EuGH wird allgemein mit der Verpflichtung der Gemeinden gerechnet, den auf die Veräußerung alkoholischer Getränke entfallenden Anteil der Getränkesteuereinnahmen - also 50 bis 67% - an die Steuerpflichtigen zurückzuzahlen.
Aus den statistischen Unterlagen ist es bekannt, daß das Getränkesteueraufkommen jährlich mit rund 5,6 Milliarden S zu beziffern ist. Das ergibt in den Jahren 1995 bis einschließlich 1998 eine Summe von rund 22 Milliarden S.
Die genannte volle Summe wurde in den Medien genannt. In deren Veröffentlichung in der Österreichischen Gemeindezeitung 8/1999, Seite 5 ff., geht Pramböck, Generalsekretär des Städtebundes, nur mehr von einem Volumen von 15...