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Verjährung von Ansprüchen wegen angeblicher Fehlberatung iZm FX-Krediten
Ein Schreiben des Devisenmanagers, wonach der Kredit wegen negativer Wechselkursentwicklungen in EUR konvertiert worden sei, führt dem FX-Kreditnehmer ausreichend deutlich vor Augen, dass das Konzept nicht oder nicht im zugesagten Ausmaß risikolos war, und setzt den Lauf der Verjährungsfrist daher in Gang. Von Beschwichtigungen des Beraters kann dann gesprochen werden, wenn ein beim Geschädigten allenfalls entstandener Verdacht, er habe nicht die begehrte Anlage erhalten, wieder zerstreut und derart gerade die vollständige Kenntnisnahme von den anspruchsbegründenden Tatsachen verhindert wird.
Aus der Begründung:
Die Kl begehrten mit ihrer am bei Gericht eingelangten Klage Schadenersatz aufgrund unrichtiger und/oder unzulänglicher Aufklärung über das Risiko eines über Vermittlung der Bekl aufgenommenen FX-Kredits. Sie seien weder über das Zins- und Währungsrisiko noch über Risiken iZm dem Tilgungsträger aufgeklärt worden. Davon hätten sie erst im Jahr 2011 Kenntnis erlangt, weswegen ihre Ansprüche nicht verjährt seien.
Das BerG wies das Klagebegehren wegen Verjährung ab.
Dagegen richtete sich die ao Revision der Kl, die keine Fragen von der Bedeutu...