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SWK 2, 10. Jänner 1999, Seite R 005

Absetzung für Substanzverringerung

Bei der Ermittlung der Grundlage für die Absetzung für Substanzverringerung eines vor dem im Erbwege erworbenen Schottervorkommens sind die fiktiven Anschaffungskosten zum zugrunde zu legen. - (§ 7 Abs. 3 EStG 1972)

Für die Ermittlung der Absetzung für Substanzverringerung ist nicht der Zeitpunkt der Entdeckung, sondern der Zeitpunkt des Erwerbes des Grundstückes anzunehmen. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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