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Parkometergesetz Wien
•Im Zusammenhang mit der Einbringung einer Berufung im Wege einer telefonischen Telegrammaufgabe betreffend die Vorschreibung einer Geldstrafe nach dem Wiener Parkometergesetz hat die Behörde den Zeitpunkt der Postaufgabe von Amts wegen zu ermitteln. - (§ 1 Abs. 3 Wiener Parkometergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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