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Kanaleinmündungsabgabe
•Im Zusammenhang mit der Vorschreibung der Kanaleinmündungsabgabe gemäß dem NÖ Kanalgesetz 1997 ist für die Frage der Anwendbarkeit der Verordnung des Gemeinderates entscheidend, wann die Umgestaltung und die Inbetriebnahme der umgestalteten Kanalanlage erfolgte. - (§ 12 Abs. 2 NÖ Kanalgesetz 1977), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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