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bau aktuell 5, September 2021, Seite 224

Das Naturrecht?

Rainer Kurbos

Ein Begriff, der geeignet ist, Verwirrung zu stiften (typisch für Juristen), geht es doch dabei nicht um Naturschutz im Allgemeinen, sondern um „natürliche Rechtsgrundsätze“, die über dem „positiven Recht“ stehen sollen.

Dabei besteht das positive Recht nicht nur aus der dem jeweiligen Anwender genehmen (was „­positiv“ suggerieren könnte) Teilmenge der kundgemachten Texte, sondern allen ordnungsgemäß kundgemachten juristischen Normen (schon wieder: Verwechslungsgefahr mit technischen Normen!) samt der zugehörigen Judikatur und die herrschende Lehre kommt auch gerne zu Hilfe, wenn es Normen (alle) auszulegen gilt.

Das Naturrecht postuliert rechtsphilosophisch, dass es übergesetzliche Grundsätze gibt, die für alle Menschen die für das Zusammenleben notwendigen Regeln bzw Ordnungsprinzipien darstellen, ohne dass es verbindlicher Rechtstexte bedarf.

In Österreich hat man sich schon durch Hans Kelsen mit seiner Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung, wonach sich jede Stufe auf eine übergeordnete gründen müsse, bis auf die Verfassung selbst, dem Rechtspositivismus verschrieben, auch wenn das gerade in letzter Zeit bei der Pandemiebekämpfung ab und zu vergessen wurde, sodass der VfGH Normen o...

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