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Verfahren: Schätzung
•Im Zusammenhang mit der Schätzung von Bemessungsgrundlagen durch die Abgabenbehörde ist zur Beantwortung der Frage, welche Masse an Reis aus 1 kg ungekochtem Reis (beim Zubereiten in Chinarestaurants) zu erzielen ist, die Bestellung eines Sachverständigen nicht erforderlich, weil sich die belangte Behörde die entsprechenden Kenntnisse über die Wassermenge bei der Reiszubereitung durch die Fachliteratur aneignen konnte. - (§ 184 Abs. 3 BAO), (Abweisung)
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