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SWK 2, 10. Jänner 1999, Seite S 030

Artzpraxen: Erhebliche Zinsgewinne durch Verschiebung der Umsatzsteuerbelastung?

Problematische Lösungsvorschläge im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug

Dr. Michael Klinger und Manfred Rieger

Seit 1997 sind die Leistungen des Arztes von der Umsatzsteuer „befreit". Die verflixte Kehrseite: mit der Umsatzsteuerbefreiung ging auch die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges verloren. Der Finanzierungsbedarf bei den Investitionen erhöhte sich um die Umsatzsteuer. Mußte der Arzt vormals für eine gewisse Ausstattung 5 Millionen durchfinanzieren (1 Million wurde vom Finanzamt als Vorsteuer erstattet), so sind es jetzt 6 Millionen. In Zusammenhang mit der Vorsteuer-Geschichte finden sich fallweise sehr problematische „Lösungsvorschläge". Ein kleines Beispiel gefällig?

Investitionsmodelle und Finanzierungsmodelle mit Vorschaltung eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmens

Was liegt näher, als die Investitionen weiterhin durch ein „vorsteuer-fähiges" Unternehmen vornehmen zu lassen? Die Investitionssumme für die Ausstattung ermäßigt sich so wieder auf unsere 5 Millionen. Diese Ausstattung wird sodann an den Arzt weitervermietet. Zwar kostet dies wiederum Umsatzsteuer, aber wir zahlen sie eben erst später (verteilt auf die Jahre der Mietzeit).

Und schon hat der Arzt bzw. haben wir einen schönen Zinsgewinn verbucht!

Möglich wäre dies zum Beispiel durch Vorschaltung einer vermietenden Arzt-Gat...

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