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SWK 2, 10. Jänner 1999, Seite T 029

Wirtschaftstreuhänder international ­ nEUes aus Brüssel

Dr. Petra Hübner-Schwarzinger

VON DR. PETRA HÜBNER-SCHWARZINGER, WIEN - BRÜSSEL

1. Direkte und indirekte Steuern

a) Indirekte Steuern

• Die Weiterentwicklung der Harmonisierung und Verwaltungsvereinfachung auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung ist in Diskussion. Basierend auf dem SLIM-Projekt („Simpler Legislation for the Internal Market") wurde den Mitgliedstaaten seitens der Kommission ein Vorschlag im Hinblick auf administrative Erleichterungen für nichtansässige steuerpflichtige Personen auf dem Gebiet der Umsatzsteuer unterbreitet. Art. 21 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie sieht derzeit zur Sicherung des Steueraufkommens vor, daß sich nichtansässige Personen eines Fiskalvertreters bedienen können. Dieser kann grundsätzlich zur Haftung für die Steuerschuld seines Mandanten herangezogen werden.

Aufgrund dieser fakultativen Bestimmung variiert die Ausgestaltung der Fiskalvertretereigenschaften in den einzelnen Mitgliedstaaten. Die Intention der Kommission ist es nun, ein einheitliches Haftungssystem zu schaffen, wobei die Steuerschuld und Haftung jedenfalls von der Person, die den steuerpflichtigen Umsatz ausführt, zu tragen ist. Das bisherige System (Art. 21 der 6. RL), in dem es den Mitgliedstaaten freisteht,...

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