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ASoK 7, Juli 2022, Seite 257

V.Neue Regelungen im LSD-BG im Zusammenhang mit dem Mobilitätspaket

Valentin Messner

1. Allgemeines

Mit dem als Regierungsvorlage in den Nationalrat eingebrachten Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden (RV 1488 BlgNR 27. GP), sollen Bestimmungen nach Art 1 der Richtlinie (EU) 2020/1057 umgesetzt werden.

Die Richtlinie (EU) 2020/1057 gilt hinsichtlich ihrer im LSD-BG umzusetzenden Bestimmungen zur Güterbeförderung und Personenbeförderung für Kraftfahrer im Straßenverkehrssektor, die bei in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen beS. 258 schäftigt sind, die die länderübergreifende Maßnahme nach Art 1 Abs 3 lit a der Entsende-Richtlinie trifft.

Hervorzuheben ist, dass dabei die Richtlinie (EU) 2020/1057 für Verkehrsunternehmer aus Island, Liechtenstein und Norwegen (als bloße EWR-Vertragsstaaten) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das LSD-BG insofern nicht relevant ist, als diese Richtlinie nicht von den diese Staaten betreffenden Abkommen umfasst ist; für die Verkehrsunternehmer dieser Staaten soll es auch im Straßenverkehrssektor fast zur Gänze bei den bisherigen Bestimmungen für mobile Arbeitnehmer bleiben.

Die neuen Regelungen sollen auch für das Begleitpersonal in der Personen- un...

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