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SWK 16, 1. Juni 1999, Seite R 054

EuGH: Sozialversicherungsbeiträge

Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Keine höheren Sozialversicherungsbeiträge bei unterjährigem Zu- oder Wegzug gerechtfertigt (Art. 48 EGV)

Urteilstenor des EuGH:

„1. Ein Arbeitnehmer kann sich gegenüber dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger er ist, auf Artikel 48 EG-Vertrag und Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft berufen, wenn er in einem anderen Mitgliedstaat gewohnt hat und dort einer abhängigen Beschäftigung nachgegangen ist.

2. Artikel 48 EG-Vertrag verbietet es einem Mitgliedstaat, bei einem Arbeitnehmer, der im Laufe des Jahres seinen Wohnort von einem Mitgliedstaat in einen anderen verlegt hat, um dort einer abhängigen Beschäftigung nachzugehen, höhere Sozialversicherungsbeiträge zu erheben, als sie unter gleichen Umständen von einem Arbeitnehmer geschuldet würden, der seinen Wohnort das ganze Jahr über in dem betreffenden Mitgliedstaat beibehalten hat, wobei der erstgenannte Arbeitnehmer im übrigen keine zusätzlichen Sozialleistungen erhält.

3. Eine - grundsätzlich gegen Artikel 48 EG-Vertrag verstoßende - höhere Beitragsbelastung für Arbeitnehmer, die ihren Wohnort von...

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