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SWK 16, 1. Juni 1999, Seite R 53

Verfahren: Beweiswürdigung

Allein der Umstand, daß auf die Stellungnahme des Prüfers zur Berufung nicht repliziert wurde, darf die belangte Behörde nicht dazu veranlassen, den behaupteten Sachverhalt als erwiesen anzunehmen, ohne sich mit der Stichhaltigkeit der detaillierten Einwendungen des Beschwerdeführers auseinanderzusetzen. - (§ 93 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

(, 0006)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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