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ÖBA 4, April 2017, Seite 261

Erste Judikatur: Rücktrittsrecht bei ursprünglich fehlerhaftem Prospekt?

§§ 5, 6 KMG

Ein Rücktrittsrecht des Anlegers besteht auch im Fall eines bereits ursprünglich wesentlich fehlerhaften Prospekts, vorausgesetzt, der Anleger hat die Effekten während des öffentlichen Angebots erworben. Jedenfalls ein Verbraucher-Anleger kann den Rücktritt auch schon vor Veröffentlichung des Nachtrags erklären.

Aus der Begründung:

Der Kl erwarb am und am über Beratung der Bekl, seiner Hausbank, Anleihen der A GmbH zum Nennwert von jeweils € 20.000. Aufgrund der Insolvenz der Emittentin erlitt er einen Totalverlust.

Der Kl begehrte die Zahlung des investierten Betrags zzgl Spesen Zug um Zug gegen Übergabe der Anleihen, hilfsweise die Feststellung der Haftung der Bekl. Er stützte sich auf fehlerhafte Anlageberatung und auf ein Rücktrittsrecht. Der Kapitalmarktprospekt sei in mehrfacher Hinsicht unrichtig, unvollständig und irreführend gewesen und habe nicht alle nach der VO (EG) Nr 809/2004 erforderlichen Mindestangaben enthalten.

Die Bekl wendete ein, sie habe den Kl nicht unrichtig beraten. Er sei selbst dann nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn der veröffentlichte Prospekt fehlerhaft gewesen sein sollte.

Das ErstG wies das Klage...

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