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SWK 16, 1. Juni 1999, Seite S 416

Praxis zu § 48 Bundesabgabenordung

(SWK) - In all jenen Fällen, in denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht oder eine Doppelbesteuerung trotz Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht vermieden werden kann, kann die Anwendung des § 48 BAO in Betracht kommen: Der Bundesminister für Finanzen hat es in der Hand, unilateral Abhilfe zu schaffen. In einem Beitrag, der in der Mai-Ausgabe der im Verlag Linde erscheinenden Fachzeitschrift „Steuer und Wirtschaft International" (SWI) veröffentlicht ist, beschreibt MR Dr. Rudolf Weninger die Praxis des Finanzministeriums zu § 48 BAO. Er legt sowohl die Anwendungsvoraussetzungen als auch die in der Praxis des BMF maßgebenden Ermessensleitlinien dar.

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