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Zurechnung eines Lagergebäudes
Ein Investitionsfreibetrag kann nur für Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden, die dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind. Die Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück einer „nahestehenden" KG führt noch zu keinem der Berufungswerberin zuzurechnenden Herstellungsvorgang, wenn die Bauabwicklung nur „firmenintern" („treuhändig") für deren Rechnung erfolgte, als Bauwerberin (nach außen hin) jedoch die Grundstückseigentümerin aufgetreten und tätig geworden ist und hinsichtlich der Nutzung des Bauwerks erstmals im Jahr 1995 (und damit kurz vor dem Abschluß der abgabenbehördlichen Prüfung der Berufungsjahre) Vereinbarungen getroffen und vorgelegt worden sind, wonach schon seit dem Beginn der Bauführung ein - bisher nicht in Erscheinung getretenes - Bestandverhältnis bestanden haben und im übrigen ein sog. Superädifikat errichtet worden sein soll (§ 24 Abs. 1 lit. d BAO; Entscheidung des Berufungssenates I der FLD für Tirol vom ).